Luftpistole/KK-Pistolen und -Revolver/GK-Pistolen und -Revolver
Wie beim Gewehr kann man auch das sportliche Schießen mit Pistolen und Revolvern in verschiedenen Formen betreiben. Das Sportprogramm umfasst Disziplinen mit unterschiedlichen Anforderungen, der Fokus liegt entweder auf dem Einzelschuss (Luftpistole, Freie Pistole), auf einer schnellen Serie von Schüssen (Schnellfeuerpistole) oder einer Mischung beider Aspekte.
Die Waffe wird in der Regel mit nur einer Hand am ausgestreckten Arm gehalten, gezielt wird über Kimme und Korn. Nur mit einem hohen Maß an Konzentration und spezieller Kraftausdauer sowie Koordination gelingt es, das mindestens 500g betragende Abzugsgewicht so zu überwinden, dass der Schuss genau im richtigen Moment ausgelöst wird.
Je nach Disziplin werden folgende Anschläge verwendet:
Folgende Disziplinen werden deutschlandweit angeboten, weitere Disziplinen können ggf. in einzelnen Landesverbänden ebenfalls ausgeübt werden.
Unter Luftpistolen werden alle Sportgeräte zusammengefasst,
die Geschosse mithilfe kalter Gase i.d.R. Pressluft verschießen.
Für den sportlichen Bereich sind Luftpistolen mit einer maximalen Mündungsenergie von 7,5 Joule und einem Kaliber von 4,5mm zugelassen. Das Abzugsgewicht beträgt mindestens 500g,
das Gewicht der Pistole maximal 1.500g.
Spezielle Schießkleidung ist nicht gestattet.
Das Ziel ist 10m vom Schützen entfernt,
die Zehn ist lediglich 11,5mm im Durchmesser groß.
Die jeweils niedrigeren Ringe folgen im Abstand von jeweils 16mm.
Folgende Disziplinen werden mit der Luftpistole ausgetragen:
Das Schießen mit Luftgewehren und Luftpistolen ist ab 12 Jahren
(mit elterlichem Einverständnis) erlaubt.
Aber auch jüngere Kinder können schon aktiv werden,
wenn sie eine polizeiliche Ausnahmegenehmigung bekommen.
Für diese sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen,
welche das Waffengesetz regelt. Ansonsten sind Luftpistolen für Volljährige frei erwerbbar, spezielle Erlaubnisse sind nicht erforderlich.
https://www.dsb.de/schiesssport/disziplinen/pistole/luftpistole
Zugelassen sind Mehr- und Einzellader, welche Randfeuerpatronen im Kaliber 5,6mm (.22lfb/lr) verschießen.
Das Maximalgewicht liegt bei 1.400g, das Abzugsgewicht
bei min. 1.000g - jeweils mit Ausnahme der 50m Pistole („Freie Pistole“). Spezielle Schießkleidung ist nicht gestattet.
Der Scheibenabstand beträgt i.d.R. 25m, nur bei der „Freien Pistole“
wird auf 50m entfernte Ziele geschossen.
Je nach Anforderung kommen unterschiedliche Scheiben zum Einsatz,
so werden bei der 50m Pistole sowie im Präzisionsdurchgang der 25m Pistole Scheiben verwendet, welche eine 50mm große Zehn haben (Ringabstand 50mm).
Bei der Schnellfeuerpistole sowie in den Duelldurchgängen der 25m Pistole hat die Zehn einen Durchmesser von 100mm und die weiteren Ringe folgen in 80mm-Abständen.
Folgende Disziplinen werden mit der Kleinkaliber-Pistole ausgetragen:
Das Schießen mit Kleinkaliber-Waffen ist ab 14 Jahren
(mit elterlichem Einverständnis) erlaubt.
Aber auch Jüngere können schon aktiv werden,
wenn sie eine polizeiliche Ausnahmegenehmigung bekommen.
Für diese sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen,
welche das Waffengesetz regelt.
Für den Erwerb einer Kleinkaliber-Waffe ist eine spezielle Berechtigung, eine Waffenbesitzkarte (kurz WBK, kein Waffenschein) erforderlich.
https://www.dsb.de/schiesssport/disziplinen/pistole/kk-pistole-revolver
Im Bereich der Großkaliber-Pistolen und -Revolver wird immer auf 25m entfernte Scheiben geschossen.
Es können technisch zwei Untergruppen unterschieden werden:
Folgende Disziplinen werden mit den Großkaliber-Pistolen-Revolvern ausgetragen:
Diese großkalibrigen Revolver und Pistolen sind erlaubnispflichtig und können ab dem vollendeten 21. Lebensjahr als Sportschütze erworben werden. Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres bedarf es darüber hinaus ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung, um die Waffe erwerben zu können.