Luftgewehr und KK-Gewehr
Sportliches Gewehrschießen kann man in verschiedenen Formen betreiben. Zum einen unterscheiden sich die Waffen nach ihren verschiedenen Kalibern-, bzw. der Art, wie sie die Kugel ins Ziel bringen, zum anderen wird in unterschiedlichen Anschlagsarten geschossen.
Unter Luftgewehren werden alle Sportgeräte zusammengefasst,
die Geschosse mithilfe kalter Gase i.d.R. Pressluft verschießen.
Für den sportlichen Bereich sind Luftgewehre mit einer maximalen Mündungsenergie von 7,5 Joule und einem Kaliber von 4,5mm zugelassen.
Das Maximalgewicht beläuft sich über alle Klassen und
Unterdisziplinen auf 5.500g.
Spezielle Schießkleidung, i.d.R. Schuhe, Hose, Jacke und Handschuh für die Stützhand, ist gestattet.
Das Ziel ist 10m vom Schützen entfernt, die Zehn ist lediglich 0,5mm im Durchmesser groß. Die jeweils niedrigeren Ringe folgen im Abstand von jeweils 2,5mm.
Es ist also höchste Präzision erforderlich, bei minimaler Fehlertoleranz.
Folgende Disziplinen werden mit dem Luftgewehr ausgetragen:
https://www.dsb.de/schiesssport/disziplinen/gewehr/luftgewehr
Zugelassen sind nur Einzellader,
welche Randfeuerpatronen im Kaliber 5,6mm (.22 lfb/lr) verschießen.
Das Maximalgewicht liegt je nach Disziplin zwischen 6.500 und 8.000g. Spezielle Schießkleidung, i.d.R. Schuhe, Hose, Jacke und
Handschuh für die Stützhand, ist gestattet.
Das Ziel ist 50m vom Schützen entfernt, die Zehn misst 10,4mm im Durchmesser. Die jeweils niedrigeren Ringe folgen im Abstand von jeweils 8,0mm. Setzt man Distanz und Durchmesser der Zehn ins Verhältnis,
ist diese also nochmals kleiner als beim Luftgewehr.
In einer Disziplin wird auch auf eine 100m entfernte Scheibe geschossen. Hier misst die Zehn 50mm im Durchmesser
und der Ringabstand beträgt 25mm.
Folgende Disziplinen werden mit dem Kleinkaliber-Gewehr ausgetragen:
Das Schießen mit Kleinkaliber-Waffen ist ab 14 Jahren (mit elterlichem Einverständnis) erlaubt. Aber auch Jüngere können schon aktiv werden, wenn sie eine polizeiliche Ausnahmegenehmigung bekommen.
Für diese sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen,
welche das Waffengesetz regelt.
Für den Erwerb einer Kleinkaliber-Waffe ist eine spezielle Berechtigung, eine Waffenbesitzkarte (kurz WBK, kein Waffenschein) erforderlich.
https://www.dsb.de/schiesssport/disziplinen/gewehr/kk-gewehr